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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Kapitallebensversicherung |
Kapitallebensversicherung
Mit einer Kapitallebensversicherung wird das Risiko eines Todesfalls abgedeckt. Zudem erfolgt eine Vermögensbildung. Hat die Kapitallebensversicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, dann sind die Erträge, die aus dem eingezahlten Kapital resultieren, steuerfei. Die Steuerfreiheit greift jedoch nur, wenn die eingezahlten Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden können (vgl. Lexikon: Vorsorgeaufwendungen). Seit dem 1.1.2004 können die Versicherungsprämien nur noch zu 88 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Neue Rechtslage ab 1.1.2005: Neuverträge werden zur Hälfte besteuert, wenn der Vertag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat und zudem eine Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt.
Praxistipp:
Bevor eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen wird, sollte geprüft werden, ob der Abschluss einer Risikolebensversicherung und der gleichzeitige Aufbau einer reinen Kapitalanlage günstiger ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Lebensversicherung
Sonderausgaben
Vorsorgeaufwendungen
Norm:
§ 20 EStG |
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