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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Kartell |
Ein Kartell ist ein Zusammenschluss von Teilnehmern eines Marktes mit dem Ziel, so viel Marktmacht zu erreichen, dass die Bedingungen für Angebot oder Nachfrage eines Produktes oder einer Dienstleistung im Sinne der Kartellteilnehmer festgelegt werden können.
Die Mitglieder eines Kartells versuchen, Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Dabei bleiben sie zwar grundsätzlich eingenständig, unterwerfen aber bestimmte Handlungsmöglichkeiten unter Absprachen des Kartells. Typischerweise handelt es sich dabei um die Preisgestaltung; es gibt aber auch andere Absprachen in einem Kartell, zum Beispiel Aufteilung von Kunden oder von Marktanteilen. Kartelle betreiben letztlich also Kollusion.
Üblicherweise sind Kartelle Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen. Es gibt aber auch Kartelle von Staaten; das bekannteste davon ist die OPEC.
Auch Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern können kartellartigen Character haben. Darunter fallen zum Beispiel manche amerikanischen Gewerkschaften, die für Unternehmen in bestimmten, begrenzten Bereichen einen Zwang durchgesetzt haben, ihre Mitglieder zu beschäftigen.
Außer Kartellen gibt es weitere Arten von Zusammenschlüssen, die den Markt beeinflussen, wie zum Beispiel ständische Berufsvereinigungen. Diesen fehlen jedoch Merkmale eines echten Kartells.
Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter relativ wenig Möglichkeiten haben, sich über die Technologie zu differenzieren. Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt, desto leichter entsteht ein Kartell. Ebenso entsteht es umso leichter, je ähnlicher sich die Anbieter untereinander sind.
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