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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Kilometerpauschale |
Kilometerpauschale
Mit der Kilometerpauschale werden Fahrtkosten nachgewiesen, wenn kein Ansatz der Entfernungspauschale erfolgen muss. Dies ist gewöhnlich bei Dienstreisen zum Teil aber auch bei Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten im Rahmen der doppelten Haushaltführung der Fall. Welchen Kilometerpauschale zum Ansatz kommen muss, richtet sich nach dem verwendeten Fahrzeug. Dabei können für jeden gefahrenen Kilometer nachfolgende Kilometersätze genutzt werden.
Fahrzeug Kilometerpauschale (€/ km)
PKW 0,30 €
Motorrad / Motorroller 0,13 €
Moped / Mofa 0,08 €
Fahrrad 0,05 €
Grundsätzlich ist es möglich diese Kilometersätze zu nutzen oder die Fahrtkosten mittels individuellem Kilometersatz nachzuweisen. Bei Berechnung des individuellem Kilometersatzes können alle Kosten die mit der Unterhaltung des Fahrzeugs im Zusammenhang stehen berücksichtigt werden. Hierzu zählen:
Abschreibung,
Reparaturkosten,
Versicherungskosten,
Darlehenzinsen,
Garagenmiete,
Versicherungskosten.
Praxistipp:
Ist das eigene Auto ein kostenintensives Modell (hoher Kaufpreis, hohe Unterhaltungskosten), lohnt sich der Nachweis der Werbungskosten mittels individuellem Kilometersatz.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Reisekosten
Fahrtkosten
Dienstreise
Entfernungspauschale
Ratgeber:
Reisekosten
Norm:
§ 9 EStG |
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