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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Kinderarbeitsverhältnis
Kinderarbeitsverhältnis

Kinder, die in einem Dienstverhältnis stehen, erzielen lohnsteuerpflichtige Einkünfte. Ohne Bedeutung ist dabei, ob die ausgeübte Tätigkeit nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht erlaubt war. Die für ein Arbeitsverhältnis notwendige Lohnsteuerkarte wird nicht nur für Volljährige, sondern auch für Minderjährige von der Gemeinde ausgestellt.

Auch zwischen Eltern und ihren Kindern können Arbeitsverhältnisse existieren. So wurde zum Beispiel vom Finanzgericht Köln ein Arbeitsverhältnis mit dem minderjährigen Sohn steuerlich anerkannt (Der Sohn hatte die Rasenpflege übernommen!). Die Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen müssen jedoch mit denen zwischen fremden Dritten vergleichbar sein.

Praxistipp:
Hat ein Jugendlicher sein 18. Lebensjahr bereits vollendet, so geht für die Eltern der Anspruch auf das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag verloren, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes 7.188 € (2002)/ 7.428 € (2003)/ 7.680 € ( 2004) im Jahr überscheiten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsverträge zwischen Angehörigen

Ratgeber:

Aushilfen, Ferienjobber und Studenten

Rechtsprechung:

Finanzgericht Köln 10.3.1981 - V 416/78


 
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