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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Kinderspielplatz
Kinderspielplatz

Enstehen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für die Anlage eines Kinderspielplatzes im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes, liegen nur dann Herstellungskosten des Gebäudes vor, wenn die Gemeinde als Eigentümerin den Kinderspielplatz angelegt und dafür Beiträge von den Grundstückseigentümern erhoben hat.

In allen anderen Fällen (Errichtung des Spielplatzes auf den Grundstück des Steuerpflichtigen oder Errichtung des Spielplatzes zusammen mit anderen Hauseigentümern) entsteht durch die Aufwendung ein selbstständig zu bewertendes Wirtschaftsgut, dessen Nutzungsdauer im Allgemeinen 10 Jahre beträgt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Grundstück

Norm:

R 33a EStR


 
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