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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Kleinbetragsrechnung
Kleinbetragsrechnung

Rechnungen, deren Gesamtbetrag 100 € nicht übersteigt, müssen die umfangreichen Angaben, die im Umsatzsteuerrecht gefordert werden, nicht enthalten. Vielmehr genügen folgende Angaben:

Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers;
Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung;
Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe;
der Steuersatz für die Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung;
ab dem 1.1.2004 muss auch das Ausstellungsdatum der Rechnung angegeben werden.
Ein gesonderter Umsatzsteuerausweis muss damit nicht erfolgen. Auch der Zeitpunkt der Leistung und Angaben über den Leistungsempfänger sind nicht notwendig. Keine Kleinbetragsrechnung liegt vor, wenn das leistende Unternehmen für eine Leistung mehrere Rechnungen erstellt, die jeweils unter 100 € betragen. Für den Vorsteuerabzug muss das leistende Unternehmer den Rechnungsbetrag in ein Entgelt für die Leistung und in den Steuerbetrag (Umsatzsteuer) aufsplitten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Rechnung

Ratgeber:

Umsatzsteuer

Norm:

§ 33 UStDV
§ 35 UStDV
§ 14 Abs. 1 UStG


 
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