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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Kleinstbetragsregelung
Kleinstbetragsregelung

Erst wenn eine Steuer mindestens 10 € beträgt, erfolgt eine Steuerfestsetzung. Das gleiche gilt auch für einen Steueränderungsbescheid. Auch dieser wird erst dann festgesetzt, wenn sich die Steuer um mindestens 10 € ändert.

Betragen noch offene Steuerbeträge mindestens 3 €, aber weniger als 10 €, so werde sie vom Finanzamt nach Ablauf eines Jahres angemahnt. Es kann aber auch zu einer Steuerverrechnung kommen. Liegt ein Steuerbetrag unter 3 €, kann eine Verrechnung mit einer Steuererstattung an den Steuerpflichtigen oder mit einer späteren Steuerzahlung des Steuerpflichtigen erfolgen.

siehe hierzu auch:

Norm:
§ 156 AO


 
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