|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Steuerlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Kommission |
Kommission
Als Kommissionär gilt, wer gewerblich Waren und Wertpapiere für Rechnung eines anderen im eigenen Namen kauf (Einkaufskommission) oder verkauft (Verkaufskommission).
Nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes liegt bei einem Komissionsgeschäft eine Lieferung vor. Entgelt für die Lieferung ist im Normalfall das vom Kunden gezahlte Entgelt abzüglich der Verkaufspovision die der Kommissionär erhält. Demgegenüber gilt als Entgelt für die Lieferung des Unternehmers der Betrag den der Kommissionär aufwenden muss, um die Lieferung zu erhalten. Für den Einkauf der Kommissionsware kann er den Vorsteuerabzug nutzen.
Zu einer Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär kommt es erst, wenn die Lieferung dem Käufer der Ware/ Wertpapiere übergeben wird. Hiervon kann bei innergemeinschaftlichen Lieferungen abgewichen werden. In diesem Fall kann die Lieferung des Kommissionärs bereits dann als erbracht gelten, wenn sie in das andere EG-Mitgliedsland gelangt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Norm:
§§ 383 ff. HGB
§ 15 UStG
§ 3 UStG |
|
|