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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Konkurs |
Konkurs
Der Konkurs ist ein besonderes gerichtliches Verfahren das dazu
dient, die Gläubiger eines wirtschaftlich insolvent gewordenen
Schuldners (Unternehmens) zu befriedigen.
Zur Befriedigung der Gläubiger steht dabei das gesamte pfändungs-
freie Vermögen des Schuldners zur Verfügung.
Konkursgrund ist bei allen Unternehmungsformen die Zahlungs-
unfähigkeit: Bei Kapitalgesellschaften gilt zusätzlich noch die
Überschuldung als Konkursgrund.
An die Eröffnung des Konkursverfahrens schliesst die Konkurs-
abwicklung durch den Konkursverwalter an. Häufig wird eine
möglichst schnelle Versilberung des Unternehmensvermögens
angestrebt. Dies kann durch die Veräusserung des Gesamt-
unternehmens erfolgen oder durch die Veräusserung einzelner
Vermögensteile, wenn ein Käufer für das Unternehmen nicht
gefunden werden kann. Die Veräusserungserlöse dienen zur
Befriedigung der Gläubigeransprüche.
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