Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Konkurs
Konkurs

Der Konkurs ist ein besonderes gerichtliches Verfahren das dazu
dient, die Gläubiger eines wirtschaftlich insolvent gewordenen
Schuldners (Unternehmens) zu befriedigen.

Zur Befriedigung der Gläubiger steht dabei das gesamte pfändungs-
freie Vermögen des Schuldners zur Verfügung.

Konkursgrund ist bei allen Unternehmungsformen die Zahlungs-
unfähigkeit: Bei Kapitalgesellschaften gilt zusätzlich noch die
Überschuldung als Konkursgrund.

An die Eröffnung des Konkursverfahrens schliesst die Konkurs-
abwicklung durch den Konkursverwalter an. Häufig wird eine
möglichst schnelle Versilberung des Unternehmensvermögens
angestrebt. Dies kann durch die Veräusserung des Gesamt-
unternehmens erfolgen oder durch die Veräusserung einzelner
Vermögensteile, wenn ein Käufer für das Unternehmen nicht
gefunden werden kann. Die Veräusserungserlöse dienen zur
Befriedigung der Gläubigeransprüche.


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker