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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Kraftfahrzeugsteuer/ Berechnung
Kraftfahrzeugsteuer/ Berechnung

Der Hubraum des Fahrzeuges, der Antriebsmotor und der Schadstoffausstoß des Kfz bestimmen die Höher der zu zahlende KFZ-Steuer.

Beispielfall: VW Golf, Benzinmotor, Hubraum: 1576 cm3

1. Schadstoffklasse des Fahrzeuges ermitteln.

Jedes Fahrzeug kann einer bestimmten Schadstoffklasse zugeordnet werden. Welche Schadstoffklasse vorliegt, ist dem Fahrzeugschein zu entnehmen. Die fünfte und die sechste Ziffer der Schlüsselnummer (erste Schlüsselnummer "zu 1" bestimmt die Fahrzeugklasse. In unserem Beispielfall wurde die Schlüsselnummer 01 ermittelt.

2. Steuersatz je angefangenem Hubraum ermitteln.

Anhand der amtlichen Tabelle des Bundesfinanzministeriums (siehe Lexikon: Kraftfahrzeugsteuer/ Euro-Norm) wird der Steuersatz ermittelt. Um den Steuersatz bestimmen zu können, muss von der im Fahrzeugschein festgehaltenen Kfz- Schlüsselnummer ausgegangen werden. Für den VW Golf ergibt sich je angefangene 100 Kubickmeter Hubraum für das Jahr 2001 ein Steuersatz von 10,84 €.

3. Multiplikator bestimmen.

Der Hubraum ist durch 100 zu teilen und danach aufzurunden. Die sich ergebende Zahl ist der gesuchte Multiplikator. Das Beipielfahrzeug hat einen Hubraum von 1576 cm3. Der Multiplikator heißt 16 (1576 ./. 100 und aufrunden = 16).

4. Kfz-Steuer errechnen.

Der unter Punkt 2 ermittelt Steuersatz ist mit dem Multiplikator zu multiplizieren. Der errechnete Betrag, ist die zu zahlende KFZ-Steuer. 10,84 € x 16 = 173,44 €.

Der Halter des VW Golf muß 173,44 € Kfz-Steuer entrichten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Kraftfahrzeugsteuer
Kraftfahrzeugsteuer/ Euro-Norm

Ratgeber:

Rund um`s Auto Teil 1
Rund um`s Auto Teil 2

Norm:

KfzStG


 
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