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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Kraftfahrzeugunfall |
Kraftfahrzeugunfall
Je nachdem, ob ein Dienstfahrzeug oder ein Privatfahrzeug zum Einsatz kam oder eine Privatfahrt oder eine Dienstfahrt vorlag, sind Unfallkosten nicht, teilweise oder vollständig berücksichtigungsfähig.
Arbeitnehmer/ Privatfahrzeug:
Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer auf einer berufsbedingten Fahrt entstanden sind, können abzüglich der Versicherungsleistungen steuerliche abgesetzt werden. Die vom Arbeitnehmer gezahlten Reparaturkosten sind Werbungskosten. Zu den beruflich veranlassten Fahrten zählen:
Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte,
Dienstreisen,
Fahrten in Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit oder einer doppelten Haushaltführung,
Umwegfahrten zur Tankstelle oder zur Abholung von Mitarbeitern.
Arbeitnehmer/ Dienstfahrzeug/ Dienstfahrt:
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, liegen für ihn abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Zahlt der Arbeitnehmer die Unfallkosten, so entstehen für ihn abzugsfähige Werbungskosten.
Arbeitnehmer/ Dienstfahrzeug/ Privatfahrt:
Privatfahrten: Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte, Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltführung: Zahlt der Arbeitgeber die Unfallkosten, sind die Zahlungen beim Arbeitnehmer als Einnahmen zu behandeln die mit dem Sachbezugswert (vgl. R 31 Abs. 9 LStR) anzusetzen. Es liegt eine sonstige Privatfahrt vor: Der Arbeitnehmer kann die Unfallkosten steuerlich nicht geltend machen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Dienstreise
Einsatzwechseltätigkeit
Norm:
H 38 LStH |
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