Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Kraftfahrzeugunfall
Kraftfahrzeugunfall

Je nachdem, ob ein Dienstfahrzeug oder ein Privatfahrzeug zum Einsatz kam oder eine Privatfahrt oder eine Dienstfahrt vorlag, sind Unfallkosten nicht, teilweise oder vollständig berücksichtigungsfähig.

Arbeitnehmer/ Privatfahrzeug:

Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer auf einer berufsbedingten Fahrt entstanden sind, können abzüglich der Versicherungsleistungen steuerliche abgesetzt werden. Die vom Arbeitnehmer gezahlten Reparaturkosten sind Werbungskosten. Zu den beruflich veranlassten Fahrten zählen:

Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte,
Dienstreisen,
Fahrten in Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit oder einer doppelten Haushaltführung,
Umwegfahrten zur Tankstelle oder zur Abholung von Mitarbeitern.
Arbeitnehmer/ Dienstfahrzeug/ Dienstfahrt:

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, liegen für ihn abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Zahlt der Arbeitnehmer die Unfallkosten, so entstehen für ihn abzugsfähige Werbungskosten.

Arbeitnehmer/ Dienstfahrzeug/ Privatfahrt:

Privatfahrten: Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte, Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltführung: Zahlt der Arbeitgeber die Unfallkosten, sind die Zahlungen beim Arbeitnehmer als Einnahmen zu behandeln die mit dem Sachbezugswert (vgl. R 31 Abs. 9 LStR) anzusetzen. Es liegt eine sonstige Privatfahrt vor: Der Arbeitnehmer kann die Unfallkosten steuerlich nicht geltend machen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Dienstreise
Einsatzwechseltätigkeit

Norm:

H 38 LStH


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker