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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Krankenversicherung
Krankenversicherung

Beiträge zur Krankenversicherung werden steuerlich nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Dabei ist der abzugsfähige Betrag nach der Höchstbetragsberechnung zu ermitteln. Die Berechnung des Höchstbetrages führt das Finanzamt durch (vgl. Lexikon: Vorsorgeaufwendungen).

Darüber hinaus werden Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich nicht berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn berufsbedingt eine besondere Erkrankungsgefahr abgesichert wird.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Sonderausgaben
Vorsorgeaufwendungen


 
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