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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Kreditwesengesetz
Als Kreditwesengesetz oder kurz KWG wird in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet. Gegenwärtig rechtkräftig ist das KWG in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502). Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Webseite des Bafin zu finden.

Hauptzwecke des KWG sind: - die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.
- der Schutz von Gläubigern von Kreditinstituten vor Verlust Ihrer Einlagen

Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.


 
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