|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Steuerlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Leasing |
Leasing
Leasing ist die Bezeichnung für eine spezielle Form der
Beschaffung, bei der Vermögensgegenstände nicht gekauft
sondern befristet gemietet werden. Leasing stellt je nach
vertraglicher Gestaltung eine Zwischenform zwischen Kauf
und Miete dar. Der Vermieter (Leasinggeber) verpflichtet
sich im Rahmen eines Leasingvertrages, dem Mieter
(Leasingnehmer) bestimmte Güter gegen periodische
Zahlungen eines Entgelts (Leasingraten) zur Verfügung zu
stellen. Häufige Leasinggüter sind Maschinen, Fahrzeuge
oder Kopiergeräte.
Die Zahlung der Leasingrate ist die (regelmässige) umsatz-
steuerpflichtige Mietzinszahlung für die Nutzung des Leasing-
gutes. Der Leasingnehmer bucht die Leasingraten als Leasing-
aufwendungen, der Leasinggeber als Leasingerträge.
|
|
|