Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Lebensversicherung, Tarife und Kalkulation
Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als Tarif bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung und vor allem die so genannten Rechnungsgrundlagen.

Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R) den Rechnungszins und die Kosten. Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht zwingend für spätere Vertragserhöhungen (z.B. durch Dynamik).

Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen auch die Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. Der Rechnungszins wird in Deutschland vom Bundesministerium für Finanzen per Verordnung festgelegt. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Rechnungszins für Abschlüsse nach dem 01.01.2004 beträgt 2,75%.

Die Kosten einer Lebensversicherung sind nach Kostenarten identisch. Man unterscheidet

- Stückkosten - pauschaler Kostenbetrag, z.B. 12 Euro pro Jahr
- Risikokosten - Kosten die der Deckung des versicherten Risikos dienen (ggf. inkl. Rückversicherungskosten) und die in jedem Beitrag anteilig enthalten sind
- Verwaltungskosten - Kosten für die laufende Verwaltung des Vertrags, die ebenfalls in jedem Beitrag anteilig enthalten sind
- Inkassokosten - Kosten des Beitragsinkassos die anteilig jedem Beitrag belastet werden (i.d.R. sind die Inkassokosten bei monatlicher Zahlweise höher als bei jährlicher Zahlweise)
- Abschlusskosten - Kosten die im Zusammenhang mit dem Abschluss der Lebensversicherung anfallen (z.B. Provision, Vertragsdokumentation, Risikoprüfung, ggf. ärztliche Untersuchung) und die ebenfalls jedem Beitrag belastet werden.

Da die Abschlusskosten tatsächlich jedoch nicht über die gesamte Versicherungsdauer anfallen, werden sie bei den meisten angebotenen Tarifen durch die Zillmerung an den Beginn der Versicherungsdauer verlagert. Bei Tarifen mit Sparanteil führt dies dazu, dass in den ersten Vertragsjahren bei einer Kündigung kein Geld zur Auszahlung gelangt.

Neben den genannten Kostenarten können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch Gebühren für bestimmte Geschäftsvorfälle festgelegt sein. Dabei handelt es sich überwiegend um seltene und/oder in der Verwaltung sehr aufwändige Geschäftsvorfälle (z.B. Stundung, Policendarlehen). Die Gebühren sind entweder als absoluter Betrag oder als Prozentwert einer für den Vorgang relevanten Größe angegeben.


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker