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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer Risiken (z.B. Lebenserwartung) kalkuliert, die als Sterbetafel dargestellt werden.

Die erste Lebensversicherung wurde 1583 in England dokumentiert. Mit heutigen Lebensversicherungen hatte sie aber nur wenig gemein - sie war eher einer Wette vergleichbar. 1765 wurde in England die Equitable Life Assurance gegründet, die erste Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsangebote mit mathematischen Methoden kalkulierte. Erst 1827 wurde die erste deutsche Lebensversicherung gegründet: Die Gothaer Lebensversicherungsbank.

Lebensversicherungen können nur von speziellen Versicherungsunternehmen, den Lebensversicherern, angeboten werden. Dazu wird ein Versicherungsvertrag zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht anzusehen, das regelt, welche Person(en) die Todes- und Erlebensfallleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten.


 
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