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Lehrling
Lehrling

Die Ausbildungsvergütung eines Lehrlings gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Aufwendungen, die dem Lehrling im Rahmen seiner Ausbildung entstehen, gehören zu den Werbungskosten. Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten und Aufwendungen für die Berufskleidung.

Die Eltern eines Lehrlings haben Anspruch auf das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, wenn der Lehrling sein 18. Lebensjahr aber noch nicht sein 27. Lebensjahr vollendet hat. Dieser Anspruch entfällt jedoch, falls die Einkünfte und Bezüge des Lehrlings einen Betrag von 7.188 € (im Jahr 2002, 2003)/ 7.680 € (2004) übersteigt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitslohn
Ausbildungskosten
Ausbildungsfreibetrag
Lehrabschlussprämie
Werbungskosten

Norm:

§ 32 EStG


 
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