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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Leibrente
Leibrente

Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die auf Lebzeit einer bezugsberechtigten Person ausgezahlt werden. Eine private Leibrente ist zum Beispiel die gesetzliche Altersrente. Steuerpflichtig ist die Leibrente mit ihrem Ertragsanteil. Hierbei ist zwischen normalen Leibrenten und abgekürzten Leibrenten zu unterscheiden. Abgekürzte Renten enden nach Fristablauf oder mit dem Tod des Rentenberechtigten. Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sind zum Beispiel abgekürzte Leibrenten. Der Ertragsanteil einer abgekürzten Leibrente ist mit dem Ertragsanteil einer normalen Leibrente nicht identisch. Für die Berechnung des jeweiligen Ertragsanteils kommen unterschiedliche Tabellen zur Anwendung.

Mit dem Altereinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten bis 2040 schrittweise eingeführt. Damit sind Renten ab dem 1.1.2005 erst beim Bezug steuerpflichtig. Durchschnittsrenten werden dadurch aber nicht schlechter gestellt, denn steuerpflichtig werden Renten erst, wenn sie einen Betrag von 18.900 Euro (Alleinstehende)/ bzw. 37.800 Euro (Verheiratete) übersteigen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Ertragsanteil
Zeitrente

Rechtsprechung:

BVerfG 6.3.2002 - 2 BvL 17/99

Norm:

§ 22 EStG
R 139 Abs. 11 EStR
R 167 Abs. 7 und 8 EStR


 
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