Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Lieferung
Lieferung

Nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes sind Lieferungen eines Unternehmers Leistungen, durch die der Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). Es können körperliche aber auch nicht körperliche Gegenstände geliefert werden. Nicht körperliche Gegenstände wären zum Beispiel Elektrizität oder immaterielle Werte (z.B. Nutzungsrechte).

Wie eine Lieferung gegen Entgelt werden folgende Vorgänge behandelt:

die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die ausserhalb des Unternehmens liegen;
die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen;
jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Besonderheiten gelten bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften oder bei Reihengeschäften.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Aufmerksamkeiten
Geschenke
Umsatzsteuer
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Ratgeber:

Umsatzsteuer

Rechtsprechung:

BFH 21.12.1988 - V R 24/87
BFH 16.7.1970 - V R 95/66

Norm:

§ 3 Abs. 1 UStG


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker