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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Lohn
Lohn

Zum Arbeitslohn gehören alle Einnahmen die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen. Dabei können die Einnahmen in Geld oder in Geldeswert (z.B. Sachbezüge) bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um laufende Bezüge handelt oder ob der Arbeitnehmer auf die Zahlungen einen Rechtsanspruch hat. Der Arbeitslohn gehört zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Neben dem laufenden Arbeitslohn (z.B. Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile, Mehrarbeitszuschläg) können dem Arbeitnehmer auch sonstige Bezüge zufließen. Sonstige Bezüge kommen nicht regelmäßig zur Auszahlung. Typische sonstige Bezüge sind: das dreizehnte Gehalt, Abfindungen oder Tantiemen.

Als Arbeitslohn gelten unter anderem:

Löhne, Gehälter, Gratifikationen
Sachbezüge
andere Vorteile die gewährt werden (z.B.Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
Entschädigungen (z.B. Abfindung)
Ersatz von Fahrtkosten (wenn sie den steuerfreien Betrag - vgl. Reisekosten - übersteigen)
Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder
andere Bezüge aus früheren Dienstverhältnissen
Zuschüsse im Krankheitsfall
Entlohnungen für Mehrarbeit oder besondere Gefährdungen
Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die der Arbeitgeber ganz überwiegend im betrieblichen Interesse erbringt, da in diesem Fall keine Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte Arbeitskraft vorliegt. Hierzu gehören zum Beispiel: Vorsorgeuntersuchungen oder Fortbildungsmaßnahmen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abfindung
Annehmlichkeiten
Sachbezüge
Sonntagsarbeit
Lohnsteuer
Reisekosten

Ratgeber:

Steuerbegünstigte Gehaltszulagen

Norm:

§ 2 LStDV
§ 8 Abs. 1 EStG


 
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