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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Mängelrüge
Mängelrüge

Gelieferte Waren müssen beim Eingang auf Mängel überprüft
werden, wie z.B. Fehlmengen oder beschädigte Waren. Sind
Waren mit Mängeln behaftet, muss der Käufer diese zur
Geltendmachung von Ersatzlieferungen oder Preisnachlässen
dem Lieferanten unverzüglich mitteilen. Diese durch den Käufer
an den Verkäufer abzusendende Mängelanzeige trägt die
Bezeichnung Mängelrüge.


 
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