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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Mehrfachbeschäftigung |
Mehrfachbeschäftigung
Ist der Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig eingegangen, so muss er bei jedem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Verlangt der Arbeitnehmer mehr als eine Lohnsteuerkarte von seiner Gemeinde, so gilt für diese Lohnsteuerkarten die Lohnsteuerklasse VI. Kosten für die Ausstellung einer zweiten oder mehrerer Lohnsteuerkarten fallen für den Arbeitnehmer nicht an.
Übt der Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung aus, dann kann er sich für die Pauschalierung der Lohnsteuer entscheiden. In diesem Fall muss er keine Lohnsteuerkarte vorlegen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Lohnsteuerpauschalierung
Ratgeber:
Geringfügige Beschäftigung Teil 1
Geringfügige Beschäftigung Teil 2
Norm:
§ 38b EStG
§ 40a EStG |
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