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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Mehrjährige Tätigkeit
Mehrjährige Tätigkeit

Wird eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt, unterliegt diese Vergütung einer besonderen Besteuerung (niedrigerer Steuersatz). Die besondere Besteuerung gilt für alle Einkunftsarten und ist auch auf Nachzahlungen von Ruhegehaltsbezügen und von Renten anwendbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es darauf an,

dass die Vergütung für eine abgrenzbare Sondertätigkeit gezahlt wird,
dass auf sie ein Rechtsanspruch besteht oder
dass sie eine zwangsläufige Zusammenballung von Einnahmen (vgl. Abfindung) darstellen.
Die Tarifermäßigung ist auf Gewinneinkünfte nur anwendbar, wenn die Vergütung für eine sich über länger als 12 Monate erstreckende Sondertätigkeit gezahlt wird, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen abgrenzbar ist und nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb gehört oder wenn der Steuerpflichtige sich über mehr als 12 Monate ausschlieslich der einen Sache gewidmet und die Vergütung darfür in einem Kalenderjahr erhalten hat. Dabei kann es nur bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu einer Zusammenballung von Gewinneinkünften kommen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abfindung
Gewinneinkunftsarten
Einnahmen-/Überschussrechnung

Norm:

§ 34 EStG
R 200 EStR


 
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