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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Meisterkurs
Meisterkurs

Die Aufwendungen für den Besuch eines Meisterkurses gehören zu den Fortbildungskosten. Diese Kosten können bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Erstattet der Arbeitgeber entstandene Fortbildungskosten, so ist dieser Kostenersatz für den Arbeitnehmer steuerfrei. In diesem Fall entfällt jedoch der Werbungskostenabzug.

Typische Fortbildungskosten sind zum Beispiel:

Kursgebühren,
Fahrtkosten,
Kopierkosten,
Verpflegungsmehraufwand (bei einer Abwesenheit von über 8 Stunden),
Übernachtungskosten.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Fortbildungskosten
Reisekosten
Verpflegungsmehraufwand
Übernachtungskosten

Norm:

§ 9 EStG


 
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