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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Mieterzuschuss |
Mieterzuschuss
Mietzuschüsse entstehen, wenn sich der Mieter einer Wohnung, eines Hauses oder eines sonstigen Objektes an den Baukosten oder an den Renovierungskosten seines Mietobjekts beteiligt. Die Zahlungen gelten als Mietvorauszahlungen, egal ob sie tatsächlich als Mietvorauszahlungen oder als verlorene Zuschüsse geleistet werden. Die Mietvorauszahlungen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Ein verlorener Mietzuschuss wird wie eine Mietvorauszahlung behandelt.
Wird der Mietzuschuss in Raten mit der Miete verrechnet, kann der Zuschuss als zinsloses Darlehen behandelt werden. In diesem Fall umfasst die Miete die tatsächlichen Zahlungen und den anteiligen Mietzuschuss. Damit entstehen mit der Ratenzahlung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Wird der Mietzuschuss ohne die Verpflichtung gezahlt, die Gelder später zurück zu zahlen, dann kann der Zuschuss auf die Mietdauer (entsprechende dem Mietvertrag) verteilt werden. Jedoch gilt eine Begrenzung auf 10 Jahren.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Baukostenzuschuss
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Norm:
R 163 EStR |
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