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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Mindeststammkapital
Mindeststammkapital

Die zukünftigen Anteilseigener einer Kapitalgesellschaft müssen bei Gründung ihrer Gesellschaft ein Stammkapital (Nennkapital) in die Gesellschaft einbringen. Wird eine GmbH gegründet, beträgt das Mindeststammkapital der Gesellschaft 25.000 €. Jeder Gesellschafter ist zu einer Mindesteinlage von 500 € verpflichtet. Bei Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindestgrundkapital 50.000 €. Die Haftung des Gesellschafter ist auf das Stammkapital (bei einer GmbH) bzw. auf das Grundkapital (bei einer AG) beschränkt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ratgeber:

Besteuerung der AG
Besteuerung der GmbH

Norm:

§ 5 GmbHG
§ 7 AktG


 
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