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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Mitarbeiterbeteiligungen |
Mitarbeiterbeteiligungen
Mit einer Mitarbeiterbeteiligung (Stock-Options) gewährt eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern ein Bezugsrecht auf unternehmenseigene Aktien. Mit seinem Urteil vom 20.06.2001 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Arbeitgeber eingeräumte nicht handelbare Aktienoptionsrechte erst beim Bezug der Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Damit liegt erst bei Ausübung der Option ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Als Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts ist der Tag der Ausbuchung aus dem Depot des Unternehmens (Überlassender oder Erfüllungsgehilfe) maßgebend. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kurse zwischen der Optionsausübung und der Ausbunchung aus dem Depot des Unternehmens gestiegen oder gefallen sind.
Praxistipp:
Stock Options sollten bei einem niedrigen Aktienkurs ausgeübt werden. Eine spätere Wertsteigung der Aktien ist steuerfrei, wenn der Verkauf der Aktien außerhalb der Spekulationsfrist für Wertpapiere liegt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Spekulationsgeschäfte
Ratgeber:
Steuersparmodelle bei der Kapitalanlage
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2
Rechtsprechung:
BFH 20.06.2001 - VI R 105/99 |
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