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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Mittagsheimfahrt
Mittagsheimfahrt

Die Entfernungspauschale (einfache Wegstrecke zwischen Wohnng und täglicher Arbeitsstätte) kann nur einmal am Tag angesetzt werden. Fährt der Arbeitnehmer mittags nach Hause, um dann anschließend wieder zu seiner täglichen Arbeitstelle zu fahren, so wird die Mittagsheimfahrt steuerlich nicht berücksichtigt, denn der Arbeitnehmer kann diese Wegstrecke steuerlich nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.

Behinderte, die nicht selbst ein Fahrzeug führen können, sind berechtigt, zusätzlich eine Leerfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen. Des Weiteren können Behinderte deren Behinderungsgrad mindesten 70 beträgt oder deren Behinderungsgrad weniger als 70 aber mindesten 50 beträgt und die in ihrere Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind, ihre tatsächlichen Aufwendungen (individueller Kilometersatz) ansetzen. Alternativ können sie ohne Einzelnachweis der Kosten einen Kilometersatz von 0,30 € ansetzen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Entfernungspauschale
Kilometersatz

Ratgeber:

Werbungskosten Teil 4: Entfernungspauschale

Norm:

§ 9 EStG


 
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