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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Mitunternehmerschaft |
Mitunternehmerschaft
Wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, wird steuerrechtlich als Mitunternehmer bezeichnet. Mitunternehmer sind Personen, die unternehmerische Initiative entfalten und unternehmerisches Risiko tragen.
Als Mitunternehmerschaft gilt die Gemeinschaft der Mitunternehmer. Ihr Betriebsvermögen besteht aus dem Gesamthandsvermögen (Beiträge der Gesellschafter, für die Gesellschaft erworbene Güter) und dem Sonderbetriebsvermögen. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen dienen aber im Eigentum eines oder mehrer Mitunternehmers stehen. Sonderbetriebsvermögen können zudem Wirtschaftsgüter einer Gesamthandsgemeinschaft sein. Dies ist eine Personengesellschaft an der ein oder mehrere Gesellschafter beteiligt sind.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Personengesellschaften
Sonderbetriebsvermögen
Norm:
§ 15 EStG |
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