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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Nachträgliche Anschaffungskosten |
Nachträgliche Anschaffungskosten
Entstehen nachträgliche Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut berechnet sich die weitere Abschreibung wie folgt:
Für Wirtschaftsgüter die nach § 7 Abs. 1 oder 2 Einkommensteuergesetz abgeschrieben werden, ist der Buchwert oder der Restwert zuzüglich der nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Hierzu gehören zum Beispiel bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes ist neu zu schätzen. Dabei muss der Zustand des Wirtschaftsgutes bei Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten berücksichtigt werden.
Bei Wirtschaftsgütern die nach § 7 Abs. 4 oder 5 Einkommensteuergsetz abgeschrieben werden, ist die bisherige Bemessungsgrundlage zuzüglich der nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Zu den Wirtschaftsgütern, die nach diesen Bestimmungen abgeschrieben werden, gehören die Gebäude des Steuerpflichtigen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abschreibung
Anschaffungskosten
Herstellungskosten
Norm:
§ 7 EStG
R 44 EStR
R 45 EStR |
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