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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Nachträgliche Herstellungskosten |
Nachträgliche Herstellungskosten
Sind nachträgliche Herstellungskosten an einem Wirtschaftsgut so umfangreich, dass hierdurch ein neues Wirtschaftsgut entsteht, so ist die weitere Abschreibung aus dem Buchwert bzw. Restwert und den nachträglichen Herstellungskosten zu ermitteln. Bei Gebäuden ist die Abschreibung nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zuzüglich der nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermitteln. Bei Einlagen ist die Abschreibung auf Grundlage der fortgeführen Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich der nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bemessen.
Aus Vereinfachungsgründen kann bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern von der Herstellung eines anderen Wirtschaftsgutes ausgegangen werden, wenn der im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Wirtschaftsgutes angefallene Bauaufwand und der Wert der Eigenleistungen den Verkehrswert des bisherigen Wirtschaftsgutes übersteigt.
Keine nachträglichen Herstellungskosten entstehen, wenn das bisherige Wirtschaftsgut sich im Wesen geändert oder tiefgreifend umgestaltet wurde oder in einem solchen Ausmaß erweitert wurde, dass die eingefügten neuen Teile der gesamten Sache ein neues Gepräge geben. Dies ist zum Beispiel beim Umbau einer Mühle in ein Wohnhaus gegeben oder beim Umbau von Pflanztischen in automatische Tischbewässerungssyteme.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abschreibung
Nachträgliche Anschaffungskosten
Norm:
R 43 EStR |
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