Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Negative Einkünfte
Negative Einkünfte

Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer können negative Einkünfte (Verluste) durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug nach § 10d EStG berücksichtigt werden.

Horizontaler Verlustausgleich:

Durch einen horizontalen Verlustausgleich können Verluste nur innerhalb der selben Einkunftsart berücksichtigt werden. In der Regel sind Verluste zuerst horizontal auszugleichen.

Vertikaler Verlustausgleich:

Der vertikale Verlustausgleich ermöglicht einen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten. Verbleiben nach einem horizontalen Verlustausgleich negative Einkünfte, können in den meisten Fällen diese verbleibenden Verluste mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.

Verlustabzug nach § 10d EStG:

Mit einem Verlustabzug nach § 10d EStG können Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen worden sind, wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dieser Verlustabzug kommt insbesondere für Verluste aus anderen Veranlagungszeiträumen in Frage. (vgl. Lexikon: Verlustrücktrag, Verlustvortrag)

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Verlustrücktrag
Verlustvortrag
Verlustausgleichverbote

Norm:

§ 10d EStG


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker