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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Nennwert
Der Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende Institution, meist die Nationalbank, festgelegt. Üblicherweise ist er auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt, bzw. aufgeprägt.

Sammlermünzen (besonders Gedenkmünzen sowie alte und seltene Münzen) können einen Sammlerwert haben, welcher oft weit über dem Nennwert liegt. Bei Münzen aus Edelmetallen übersteigt zudem heutzutage meist der innere Wert (Metallwert) den Nennwert.

Falls die herausgebende Stelle ein Zahlungsmittel nur eingeschränkt einlöst; die allgemeine Umlauffähigkeit nicht garantiert oder es gar für ungültig erklärt, kann der tatsächliche Wert aber auch unter dem Nennwert liegen. Der Wert, zu welchem ein Zahlungsmittel in einer Transaktion tatsächlich akzeptiert wird, heißt Kurswert. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch; dies ist in den meisten Industrienationen der Fall.

Den Nennwert gibt es auch bei Wertpapieren.


 
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