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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Notstandsbeihilfe
Notstandsbeihilfe

Die Beihilfe des Arbeitgebers zu Krankheits- oder Unglücksfällen müssen dem Anlass entsprechend gerechtfertig sein. Bis zu einem Betrag von 600 € im Kalenderjahr sind Beihilfen bei Krankheit, Tod oder anderen Unglücksfällen für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber kann eine höhere Beihilfe zahlen, wenn ein besonderen Notfall gegeben ist. Zur Beurteilung des Notfalls müssen die finanzielle Lage und der Familienstand des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Geburtsbeihilfe
Heiratsbeihilfe

Ratgeber:

Steuern sparen mit der Familie

Norm:

§ 3 EStG


 
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