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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Oder-Konto |
Oder-Konto
Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftkonto, dass gewöhnlich von Ehegatten eingerichtet wird. Damit erreichen Ehegatten, dass jeder Partner über das Konto verfügen kann.
Praxistipp:
Oder-Konten können steuerlich zu erheblichen Nachteilen führen. Dies zeigt zum Beispiel ein Rechtsstreit, der vom Finanzgericht Hessen am 26.7.2001 entschieden worden war. Hierbei wandelte der Ehemann sein Konto in ein Oder-Konto um. Seine Ehefrau konnte damit auch über sein Kontoguthaben verfügen. Das Finanzamt erfasste die Hälfte des Kontoguthabens bei der Ehefrau als Schenkung. Da die Hälfte des Kontoguthabens den schenkungsteuerlichen Freibetrag von 307.000 € überschritten hatte, mußte die Ehefrau Schenkungsteuer zahlen.
Ein Oder-Konto sollte daher vermieden werden. Günstiger ist eine gegenseitige Kontobevollmächtigung für ein Einzelkonto.
siehe hierzu auch:
Rechtsprechung:
Finanzgericht Hessen 26.7.2001 - 1 K 2651/00 |
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