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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Oligopol
Das Oligopol bezeichnet einen Markt mit wenigen Anbietern und einer großen Zahl von Nachfragern (Angebotsoligopol) oder wenigen Nachfragern und vielen Anbietern (Nachfrageoligopol oder Oligopson). Ein Markt mit 2 Anbietern heißt Duopol. Man spricht von einem weiten Oligopol bei relativ vielen Anbietern und von einem engen Oligopol bei relativ wenigen Anbietern.



homogenes Oligopol: Die angebotenen Güter sind aus Sicht der Kunden perfekte Substitute, es bestehen folglich keine Präferenzen für Güter unterschiedlicher Anbieter
heterogenes Oligopol: Die angebotenen Güter sind nur in begrenztem Maß Substitute (differenzierte Produkte)

Weil es nur wenige Anbieter gibt, hat jeder Anbieter eine gewisse Marktmacht, kann also durch seine Preis- oder Mengenentscheidung das Marktgeschehen beeinflussen. Folglich hängt die Nachfrage nach dem Gut eines Anbieters davon ab, wie sich dessen Konkurrenten verhalten, d. h. es besteht eine strategische Interdependenz zwischen den Anbietern. Zwischen der Preis- oder Mengensetzung eines Anbieters und der seines Konkurrenten besteht eine Reaktionsverbundenheit. Bei einer atomistischen Marktstruktur (Polypol) ist dies nicht der Fall.

Gelegentlich können gerade Oligopole zu einem sehr intensiven Wettbewerb und damit zu Wohlstand führen. Senkt ein Anbieter den Preis, so werden die Konkurrenten ihre Preise auch rasch verändern, um keine Kunden zu verlieren.

Bei vollständiger Information kann jeder Anbieter die optimale Reaktion der Konkurrenten antizipieren. Ein Marktgleichgewicht (Nash-Gleichgewicht) liegt dann vor, wenn kein Anbieter einen Anreiz hat, seine Menge bzw. seinen Preis zu verändern (was entsprechende Reaktionen der Wettbewerber hervorrufen würde).

Direkte Preisabsprachen sind nach dem Wettbewerbsrecht verboten, da sie zu einem Effekt führen können, der die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt negativ beeinflusst. Sozialer Überschuss wird dadurch vermindert, dass die Produzenten die Konsumenten ausnutzen.



 
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