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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Optionsschein |
Definition / Bedeutung / Erklärung
Optionsscheine sind optionsähnliche Wertpapiere, die im Grunde die gleichen Charakteristika wie Optionen aufweisen. Allerdings können sie nur von Banken begeben werden. Hinsichtlich ihrer Ausstattung gibt es keine Vorschriften, insbesondere keine, die die Laufzeit betreffen. Als Wertpapiere werden sie nicht an Terminbörsen, sondern an Wertpapierbörsen gehandelt. Eine der wichtigsten deutschen Börsen für den Optionsscheinhandel ist neben der Frankfurter Börse die Stuttgarter Börse. Optionsscheine sehen oftmals nicht den Verkauf oder Kauf tatsächlicher Basisgüter am Laufzeitende vor, sondern nur den Wertausgleich, wenn dieser Kauf oder Verkauf zum Verfallstermin stattgefunden hätte (Barausgleich oder auch Cash-Settlement).
Optionen und Optionsscheine bilden die Grundlage vieler Bankanlageprodukte wie Reverse Convertibles oder auch Aktienanleihen, Discountzertifikate, KickStart-Zertifikate (Speeder) oder anderer anleiheähnlicher Produkte, die auf Aktienkörben beruhen.
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