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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Partiarisches Darlehen
Partiarisches Darlehen

Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Kapitalgeber neben Zinsen auch ein Anteil am Geschäftsgewinn zugesprochen oder es wird ihm neben dem Zins eine Gewinnbeteiligung mit garantiertem Mindestgewinn eingeräumt. Einnahmen aus dem partiarischen Darlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Einkünfte aus Kapitalvermögen
Freistellungsauftrag
Sparerfreibetrag
Kapitalertragsteuer

Ratgeber:

Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2

Norm:

§ 20 EStG


 
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