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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Pension
Pension

Die Pension eines Beamten sowie alle anderen Pensionszahlungen (wie z.B. Werksrenten) gelten steuerlich als Arbeitslohn. Damit unterliegt die Pension der Lohnsteuer. Die steuerpflichtige Pension kann um einen Versorgungsfreibetrag von maximal 3.072 € im Kalenderjahr gemindert werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Rente


 
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