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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Personalkosten |
Personalkosten
Die Personalkosten eines Unternehmens setzen sich aus den
Vergütungen für Arbeiter und Angestellte zusammen. In Höhe
des Bruttolohnes werden die Personalkosten als Aufwand der
Abrechnungsperiode gebucht.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Betrieb bei der
Auszahlung von Löhnen an seine Arbeitnehmer verpflichtet,
Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/BVG) an die entsprechenden
Stellen (Sozialversicherungsgeber) abzuführen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden grund-
sätzlich je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt.
Während der Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn einzubehalten ist,
stellt der Arbeitgeberanteil zusätzlichen Aufwand dar. Der Arbeit-
geberanteil wird auf dem Konto Sozialversicherungsaufwand
gebucht.
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