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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Personenbeförderung
Personenbeförderung

Bei der Personenbeförderung kommt es zu einer räumlichen Fortbewegung von Personen durch eine Beförderungsleistung. Die Beförderungsleistung unterliegt der Umsatzsteuer, wenn die Leistung im Inland erbracht wird. Es sind jedoch Sonderregelungen (inländische und ausländische Streckenanteile) zu beachten (vgl. §§ 2 - 7 UStG). Werden kranke und verletzte Personen mit entsprechenden Fahrzeugen (z.B. Krankenwagen) befördert, ist die Beförderungeleistung steuerfrei.

Die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der Bergbahnen, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Kraftdroschkenverkehr und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr unterliegt einer ermäßigten Besteuerung (Umsatzsteuer), wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt oder wenn die Beförderung innerhalb einer Gemeinde durchgeführt wird.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Umsatzsteuer
Güterbeförderung

Ratgeber:

Umsatzsteuer

Norm:

§§ 2 - 7 UStG
§ 4 Nr. 17b UStG
§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG


 
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