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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Pfandbrief
Ein Pfandbrief ist eine von einer Hypothekenbank oder Landesbank begebene Anleihe, die mittelbar durch Grundpfandrecht auf Grundstücken lastend oder durch Forderungen gegen die öffentliche Hand besichert ist. Grundlage ist das Hypothekenbankgesetz und eine vergleichbare Rechtsgrundlage für die Landesbanken.

Die Sicherheit (Bonität) des Pfandbriefes (Mündelsicher , Lombardfähig und Deckungsstockfähig) beruht auf vier Säulen:

1. die unmittelbare Verknüpfung des Pfandbriefes mit den dem Deckungsstock zugeordneten Darlehen (§ 6 HBG). Im Falle einer Insolvenz der Hypothekenbank werden die Pfandbriefgläubiger vor allen anderen Gläubigern aus dieser Deckungsmasse befriedigt. Die Einhaltung der mit dem Deckungsstock verknüpften Vorschriften wird von einem institutsunabhängigen Treuhänder überwacht(§§ 29-34 HBG).
2. die Beschränkung der Hypothekenbanken auf risikoarme Geschäfte (§§ 1-5 HBG).
3. die Beschränkung deckungsfähiger Darlehen auf einen Auslauf von 60 % des von Sachverständigen festgelegten Beleihungswerts der beliehenen Immobilien (§ 11 HBG)
4. der vorsichtigen und dauerhaften Bewertung der zu beleihenden Immobilien (§ 12 HBG).

Die Bonität öffentlicher Pfandbriefe beruht auf der Bonität der öffentlichen Hand im Inland.

Pfandbriefe bieten i.d.R. eine etwas höhere Rendite als Bundesanleihen, sind jedoch ähnlich sicher.

Ein mit besonderen Eigenschaften ausgestatter Pfandbrief ist der seit Mai 1995 existierende Jumbo-Pfandbrief. Jumbos haben ein Mindestemissionsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro und ein verpflichtendes Market Making. Von einer Anleihe mit Market-Making spricht man dann, wenn sich zumindest drei Banken gegenüber dem Emittenten verpflichtet haben, mit festgelegten Geld-Brief-Spannen während festgelegter Handelszeiten Zwei-Wege-Preise gegenüber anderen Market Makern zu quotieren. Daher sind diese Anleihen besonders liquide und man erhält beim Handel marktgerechte Kurse.


 
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