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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Pflegegeld
Pflegegeld

Pflegt ein Steuerpflichtiger einen nahen Angehörigen und erhält er hierfür ein Entgelt, so sind diese Einnahmen steuerfrei, wenn die Leistungen für die Grundpflege nach § 37 SGB XI (Sozialgesetzbuch) erbacht werden. Pflegt der Steuerpflichtige ein befreundete Person, die in keinem Verwandschaftsverhältnis zu ihm steht, dann sind die Entgelte, die er für seine Pflegedienste erhält, steuerpflichtig.

Praxistipp:
Entgelte die an Angehörige gezahlt werden, sind bei der Pflegestufe I mit 205 €, bei der Pflegestufe II mit 410 € und bei der Pflegestufe III mit 665 € von der Besteuerung frei gestellt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Behinderte

Rechtsprechung:

Hessisches Finanzgericht 20.9.2000 - 5 K 1668/00

Norm:

§ 3 EStG
§ 37 SGB XI


 
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