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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Privatschule
Privatschule

Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule werden nur in besonderen Fällen steuerlich berücksichtigt. Ist ein Kind wegen einer Behinderung im Interesse einer angemessenen Berufausbildung auf den Besuch einer Privatschule mit individueller Förderung angewiesen, weil eine geeignete öffentliche Schule oder eine geeignete Privatschule, die kein Schulgeld fordert, nicht zur Verfügung steht oder nicht in zumutbarer Weise erreichbar ist, so ist das Schulgeld eine außergewöhnliche Belastung. Das Schulgeld kann zusätzlich zum Behinderten Pauschbetrag angesetzt werden.

Der Nachweis, dass der Besuch der Privatschule erforderlich ist, muss durch eine Bestätigung der zuständigen obersten Landeskultusbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle geführt werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Außergewöhnliche Belastung

Ratgeber:

Steuerwegweiser für Behinderte

Norm:

R 189 EStR


 
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