|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Steuerlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Privatvermögen |
Privatvermögen
Zum Privatvermögen gehören die Wirtschaftsgüter eines Steuerpflichtigen, die nicht Betriebsvermögen sind. Steuerlich ist die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen von erheblicher Bedeutung, da Wertsteigerungen von Privatvermögen nur innerhalb der engen Grenzen des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte bzw. Spekulationsgeschäfte) und des § 17 EStG (Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung) einer Besteuerung unterliegen. Alle anderen Wertsteigerungen des Privatvermögens unterliegen keiner Steuerpflicht. Dem gegenüber sind die Wertsteigerungen des Betriebsvermögens immer steuerpflichtig.
Kommt es zu Wertverlusten, kehrt sich der Vorteil - der entsteht, wenn Wirtschaftsgüter im Privatvermögen gehalten werden - in einen Nachteil um. Denn nur, wenn Wertsteigerungen einer Besteuerung unterliegen, können auch erlittene Wertverluste steuermindernd berücksichtigt werden.
Beispiel: Wertpapiere werden im Privatvermögen gehalten und außerhalb der Spekulationsfrist veräußert. In diesem Fall sind Gewinne steuerfrei, aber auch ein erlittener Verlust wird steuerlich nicht berücksichtigt. Hätte der Steuerpflichtige die Wertpapiere im Betriebsvermögen gehalten, wären Gewinne auch außerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig gewesen, jedoch wäre zudem ein erlittener Verlust berücksichtigungsfähig gewesen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Spekulationsgeschäfte
Betriebsvermögen |
|
|