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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Rabattfreibetrag
Rabattfreibetrag

Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind seit dem 1.1.2004 bis zu einem Betrag von 1.080 € (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Bis Ende 2003 galt ein Rabattfreibetrag von 1.224 €. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden.

Die Sachbezüge sind mit 96 Prozent des üblichen Endpreises zu bewerten. Werden verbilligte Flüge von einem Luftfahrtunternehmen gewährt, können für die Bewertung Durchschnittwerte zum Ansatz kommen. Bei der Bestimmung der Durchschnittswerte ist das BMF-Schreiben vom 7.12.2000 zu beachten.

Betragen die Sachbezüge nicht mehr als 44 € (bis Ende 2003: 50 €) im Kalendermonat, muss der Sachbezug nicht berücksichtigt werden. Er bleibt damit ausser Ansatz. Übersteigen die Sachbezüge monatlich einen Betrag von 44 € (bis Ende 2003: 50 €), muss der gesamte Sachbezug steuerlich berücksichtigt werden und nicht nur der die 44 € (50 €) übersteigende Betrag.

Praxistipp:
Die monatliche Freigrenze von 50 € kann der Arbeitgeber auch durch die Ausgabe von Gutscheinen an seine Arbeitnehmer nutzen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Sachbezugswerte

Norm:

§ 8 Abs. 3 EStG


 
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