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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Realkreditinstitut |
Realkreditinstitute sind Spezialbanken zur Finanzierung langfristiger Investitionen der öffentlichen Hand sowie von Unternehmen und Privatkunden. Diesen geben sie langfristige Darlehen, die durch Grundpfandrechte ( Grundschuld, Hypothek) gesichert sind. Außerdem betreiben sie mit Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften das Kommunalkreditgeschäft. Die hierzu erforderlichen Finanzierungsmittel beschaffen sie sich über den Kapitalmarkt, indem sie Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe ausgeben. Dadurch steht der langfristigen Kreditvergabe zu festen Zinssätzen grundsätzlich eine ebenso langfristige Mittelbeschaffung gegenüber.
Man unterscheidet zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Realkreditinstituten, für die jeweils spezielle gesetzliche Bestimmungen gelten. Hiernach ist diesen Spezialbanken neben der Vergabe von Hypotheken- und Kommunaldarlehen nur ein fest umrissener Katalog von Geschäften gestattet. Das Spezialbankprinzip soll das in der Kreditvergabe und anderen Bankgeschäften liegende Risiko beschränken. Dem steht das Privileg gegenüber, Pfandbriefe zu begeben (Pfandbrief- oder Emissionsprivileg).
Die Hypothekenpfandbriefe sind durch erststellige Hypotheken auf Wohnungs- und Geschäftsbauten gesichert, während den öffentlichen Pfandbriefen Darlehen an die öffentliche Hand (einschließlich EU) als Sicherheit dienen. Sie erhalten daher von Rating-Agenturen regelmäßig hervorragende Risikoeinstufungen.
Die Realkreditinstitute stehen in Konkurrenz mit anderen Kapitalsammelstellen wie Bausparkassen und Versicherungen, ferner mit allen Banken, die langfristige Immobilieninvestitionen finanzieren.
Quelle: commerzbank.de
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