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Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie findet ihre Grundlage im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der Fassung vom 19.2.2002 (BGBl. I S. 754).

Die RV im SGB VI bildet zusammen mit den anderen gesetzlichen Altersversorgungsformen (Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Pflichtversorgung der verkammerten freien Berufe) eine der drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems, neben der betrieblichen/überbetrieblichen/tariflichen Altersversorgung (zweite Säule) und der auf privater Vorsorge aufbauenden Versorgung (gefördert im Rahmen der sog. „Riester-Rente“). Eine Sonderversorgung besteht für die Beamten der öffentlichen Hand.

Zur Honorierung der gesellschaftlichen Verantwortung bezüglich der demografischen Entwicklung wird häufig eine Kinderrente für Eltern diskutiert. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Kinder zu erziehen und so volkswirtschaftliche Defekte durch Nachwuchsmangel und Kinderlosigkeit teilweise ausgleichen.


 
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