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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Riester-Rente |
Riester-Rente
Neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge wurde mit der Rentenreform eine dritte Form der Altersvorsorge, die kapitaldeckende private Altersvorsorge eingeführt. Diese besteht aus einen Eigenbeitrag (private Sparleistung) und einer staatlichen Zulage und wird in der Umgangssprache als "Riester-Rente" bezeichnet.
Die mit der "Riester-Rente" geförderten Altersvorsorgeverträge müssen auf den Namen des Zulageberechtigten abgeschlossen werden. Zudem sind nur solche Altersvorsorgeprodukte (Rentenversicherungen, Fonds- sowie Banksparpläne) förderungsfähig, die eine staatliche Zertifizierung besitzen. Die Höhe der staatlichen Förderung ist vom Familienstand und von der Kinderzahl abhängig. Die höchste Förderung erhalten dabei kinderreiche Familien. Daher lohnt es sich für diese ganz besonders eine kapitaldeckende private Altersvorsorge abzuschließen.
Durch die "Riester-Rente" förderungsfähig sind neben den Beiträgen zur privaten Rentenversicherung, Fonds- und Banksparplänen aber auch Zahlungen an eine Pensionskasse oder an einen Pensionsfonds sowie Zahlungen in Direktversicherungen. Daher kann der Arbeitnehmer auch über die betriebliche Altersvorsorge die Zulage erlangen. Nicht in jedem Fall ist es günstig die staatliche Zulage zu wählen, denn alternativ zur Zulage kann auch der Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen werden. Dies lohnt sich insbesondere für Besserverdienende. Hier ist jedoch zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug betragsmäßig begrenzt ist.
Praxistipp:
Vor allem für Gering- und Durchschnittsverdiener ist die die staatliche Förderung der Riester-Rente vorteilhaft. Entsprechende Analysen haben ergeben, dass sich die Rente für Singels lohnt, wenn ihr Jahresbruttoverdienst 10.500 € nicht übersteigt. Für Familien mit zwei Kindern wurde ein Grenzwert von 33.000 € (Jahresbruttoverdienst) errechnet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Riester-Rente/ Anlageprodukte
Riester-Rente/ Antragsverfahren
Riester-Rente/ Besteuerung
Riester-Rente/ Eigenbeteiligung
Riester-Rente/ Kinderzulage
Riester-Rente/ Personenkreis
Riester-Rente/ Sonderausgabenabzug
Riester-Rente/ Zertifizierung
Riester-Rente/ Zulage
Norm:
§§ 79 ff. EStG
§ 10a EStG |
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