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Riester-Rente / Anlageprodukt
Riester-Rente / Anlageprodukt

Riester-Rente: Mit einer staatlichen Zulage oder dem Sonderausgabenabzug werden nur solche Anlageprodukte gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und dem Steuerpflichtigen eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten. Dabei muss zumindest eine Nominalwerterhaltung der Beiträge gewährleistet werden. Die spätere Rentenzahlung kann in Form einer lebenslangen Leibrente oder durch monatlich gleichbleibende oder steigende Auszahlungen erfolgen. Wird die zweite Variante gewählt, so ist zu beachten, dass eine zusätzliche Restkapitalverrentung erfolgen muss. Es müssen mindesten 10 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungphase mit Vollendung des 80. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen noch zur Verfügung stehen.

Förderungsfähige Produkte sind: Rentenversicherungen, Bankauszahlungspläne, Investmentfonds und Kapitalisierungsprodukte. Zudem kann auch über die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse) die staatliche Förderung erlangt werden. Die eingezahlten Beträge müssen jedoch aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn stammen. Nur pauschal versteuerter Arbeitslohn scheidet daher aus.

Das Rentenprodukt darf erst zu Beginn der Altersrente zur Auszahlung kommen. Eine vorzeitige Kapitalauszahlung führt zur nachträglichen Versagung der staatlichen Förderung. Somit müssen in diesem Fall alle Zulagen, sowie die durch den Sonderausgabenabzug erzielten Steuervorteile, zurückgezahlt werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Riester-Rente
Riester-Rente/ Antragsverfahren
Riester-Rente/ Besteuerung
Riester-Rente/ Eigenbeteiligung
Riester-Rente/ Kinderzulage
Riester-Rente/ Personenkreis
Riester-Rente/ Sonderausgabenabzug
Riester-Rente/ Zertifizierung
Riester-Rente/ Zulage

Norm:

§§ 79 ff. EStG
§ 10a EStG


 
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